Druckbehälter

Druckgeräte mit maximal zulässigen Betriebsdrücken über 0,5 bar (Überdruck) unterliegen seit 2002 der EU-Richtlinie 97/23/EG und seit 2016 der Nachfolgerichtlinie 2014/68/EU, der sogenannten Druckgeräterichtlinie / PED (Pressure Equipment Directive).

Druckbehälter, aber auch Rohrleitungen, Dampfkessel und druckhaltende Ausrüstungsteile (Ventile, Filter) werden als Druckgerät bezeichnet und müssen entsprechend ihres Gefährdungspotentials in Kategorien eingeteilt werden. Der Hersteller darf aus verschiedenen Bewertungsverfahren wie Baumuster, Qualitätssicherungssystem oder Einzelprüfung wählen, um den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie zu genügen.

 

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AD2000 – ASME – EN 13445
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